AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Art und Umgang der Leistung

Die Firma Grandservice Gebäudedienste verpflichtet sich:

Die vertraglich  zu erbringende und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma  Grandservice Gebäudedienste Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit  nicht anders vereinbart.

2. Reinigungspersonal

Die Firma Grandservice Gebäudedienste stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma  Grandservice Gebäudedienste Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma Grandservice Gebäudedienste überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma Grandservice Gebäudedienste. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische  oder sonstige  Behältnisse  zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet,  über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die  im  Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist es untersagt, Personen, die nicht von der Firma Grandservice Gebäudedienste eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

3. Reinigungsmittel und Geräte

Die Firma Grand Service Gebäudedienste stellt die für die  Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie  Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen PVC mit Ausnahme für Toiletten, nicht verwendet werden. Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung  der Hilfsmittel (Material,  Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

4. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma  Grand Service Gebäudedienste kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die  Firma Grand Service Gebäudedienste sorgt dafür, dass bei der  Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

5.Gewährleistung / Auftrageserfüllung

Die Werkleistungen der Firma Grand Service-Gebäudedienste gelten als auftragsgerecht erfülltund abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stundenschriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschriftdes § 281 Abs. 2 BGB der Firma Grand Service-Gebäudedienste eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auchabschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Grand Service-Gebäudedienste. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Grand Service-Gebäudedienste zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Grand Service-Gebäudedienste weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.


6. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Grand Service-Gebäudedienste herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Grand Service-Gebäudedienste im Rahmen der Ziffer 11.

7. Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma Grand Service-Gebäudedienste ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

8. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Grand Service-Gebäudedienste den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Grand Service-Gebäudedienste verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

9. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Grand Service-Gebäudedienste nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma GrandService-Gebäudedienste bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Grand Service-Gebäudedienste bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatzwegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzeszu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Grand Service-Gebäudedienste durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nurgeringerer Höhe entstanden ist.

10. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt  der Rechtsnachfolger in den Vertrag  ein, es  sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange  des  Auftraggebers abgestellt  war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im  Bereich der Firma  Grand Service Gebäudedienste  wird  der Vertrag nicht berührt.

11. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Grand Service Gebäudedienste im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Grand Service Gebäudedienste Grunde nach nur dann,  wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, haftet die Firma Grand Service Gebäudedienste auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma  Grand Service Gebäudedienste ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit,  so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens  begrenzt.
Die folgenden Haftungshöchstsummen entsprechen:
€ 3.000.000.- für Personenschäden
€ 3.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Tätigkeitsschäden.
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich  folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma  Grand Service Gebäudedienste in keinem Zusammenhang stehen, wie  z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und  Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische  Anlagen o.ä.

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

13. Zahlung des Entgelts

Soweit  nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Grand Service Gebäudedienste letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Die Firma Grand Service Gebäudedienste seine Leistung jeweils zum ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Grand Service Gebäudediensteden Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die  Firma Grand Service Gebäudedienste berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Grand Service Betrag verfügen kann. Im Falle  von Schecks gilt Gebäudedienste über den die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die  Firma Grand Service berechtigt, ab dem betreffenden Tag gemäß § 288 BGB zu berechnen. Sollten der Firma Grand Service Gebäudedienste Umständ bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Grand Service Gebäudedienste gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Grand Service Gebäudedienste ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma  Grand ServiceGebäudedienste berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

14. Preisänderung

Die Firma GrandService Gebäudedienste kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil  der Lohn
(b) und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90%  vereinbart. Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B.  Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter  Nachweis des Grundes durch die Firma  Grand Service Gebäudedienste geändert werden.
(c) Für die  Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn
(d) Preisänderungen, die aufgrund ne und Rahmentarifvertrag maßgebend u. abgeschlossener Tarifverträge  vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist  das Datum des Posteingangsstempels entscheidend. Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.

15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats/Kalendervierteljahres gekündigt  werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

16. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der  ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

17. Gerichtsstand  und  Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich Sondervermögens Frankfurt am Main.

Grand Service
Gebäudedienste                                                                                                            
Am Oberschlag 14            
60437 Frankfurt am  Main  
Homepage: www.grandservice.online     
E-Mail: info@grandservice.online    
Mobil: 0178 87 31 511


Stand:01.08.2017